Wohnungsneubau soll wieder in Gang kommen
Degressive Abschreibung von 6% beschlossen.
Um den Wohnungsbau wieder in Gang zu bringen, hat der Gesetzgeber für den Neubau vermieteter Wohnungen mit § 7 Abs. 5 a EStG eine degressive AfA von 6 Prozent beschlossen, die anstelle der linearen Normalabschreibung gem. § 7 Abs. 4 Nr. 2 a EStG von 3 Prozent in Anspruch genommen werden kann. Bei der degressiven AfA wird die Bemessungsgrundlage jedes Jahr um die in Anspruch genommene Abschreibung vermindert. Dieser verringerte Buchwert ist im nächsten Jahr die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung.
Anders als bei der Sonderabschreibung nach § 7 b n.F. EStG ist für die Inanspruchnahme der degressiven AfA die Einhaltung eines besonderen Effizienzstandards nicht erforderlich. Es gilt die allgemeine Voraussetzung, dass das Gebäude die Voraussetzungen der Effizienzklasse 55 erfüllt. Auch eine Baukostenobergrenze gibt es nicht. Die degressive AfA kann nur für vermietete Wohnungen in Anspruch genommen werden, weil für selbstgenutzte Wohnungen keine Werbungskosten abgezogen werden dürfen.
Höhere Steuervorteile für Wohnungsneubau
Die Ampel-Koalition will die lineare Abschreibung beim Mietwohnungsbau bereits im Juli 2023 von 2% auf 3% jährlich erhöhen.
Das bedeutet, dass Vermieter neu gebaute Mietwohnungen, die ab 2024 fertiggestellt werden, ab 01.07.2023 mit 3% statt bisher mit 2% jährlich schneller abschreiben können als bisher. Die Abschreibungsdauer würde sich dadurch von 50 Jahre auf 33 Jahre reduzieren. Für Gebäude, die bis 2023 fertiggestellt werden, bleibt es bei einer Abschreibung von 2%.
Immobilien als Schutz vor Inflation
Wir erklären Ihnen, diese Art der Geldanlage
Die derzeit stark ansteigende Inflation ist besonders in Deutschland sehr ausgeprägt, nicht nur deshalb ist die Nachfrage nach einer inflationssicheren Geldanlage größer denn je. Viele Kapitalanleger beschäftigen sich mit der Investition in Immobilien als geeigneten Inflationsschutz.
Was ist eine Inflation?
Wenn die Menge des Geldes schneller zunimmt als die Summe aller Dienstleistungen und produzierten Waren, spricht man von Inflation. Das Geld verliert an Wert, während Zinsen und Preise für Produkte und Dienstleistungen teurer werden.
Ist eine Immobilie als Schutz vor Inflation geeignet?
Prinzipiell ist die Investition in Immobilien immer sinnvoll, aber gerade in Zeiten einer Inflation dient die Immobilie besonders bei selbstgenutzten Immobilien, welche sich in einem guten Zustand befinden, als Schutz vor der Inflation. Das Ziel der Investition in eine Immobilie ist die Erwirtschaftung einer attraktiven Rendite, sowie die Streuung des Risikos.
Bei einer Inflation steigt der Wert der Immobilie, währenddessen das Geld an Wert verliert. Man spricht hiervon von einem Ausgleich der Geldentwertung durch die Wertsteigerung der Immobilie. Bei einer finanzierten Immobilie kann sich die Inflation gleich doppelt positiv auswirken, da der Nennwert der Schulden gleichbleibt und der tatsächliche Wert der Schulden durch die Geldentwertung sinkt, aber der Wert der Immobilie gleichzeitig steigt.